BVT-Newsletter 01/2015
Sehr geehrte Damen und Herren,
Sie erhalten hiermit den BVT-Newsletter - das umfangreichere BVT-Info ist exklusiv für Mitglieder des BVT.
Steuern: Reisekosten/Verpflegungsmehraufwendungen
Betriebswirtschaft: Welche Unterlagen 2015 entsorgt werden können
Arbeitsrecht: Jährliche Mitarbeiterunterweisung
Transportrecht:CEMT-Nachweisblätter jetzt auch für kleine Fahrzeuge
Gewerbenachrichten: BMVI legt Sicherheitsstrategie für Güterverkehr- und Logistikwirtschaft vor
Straßenverkehrsrecht: Elektro-Kleintransporter mit Pkw-Führerschein fahren
Gefahrgut: DIHK veröffentlicht Fragenfundus zur Gefahrgutbeauftragtenprüfung
International: Verwendung des Carnet TIR für Russland verlängert
Kurier-Express-Paketdienste: Deutsche Post DHL plant Schaffung von bis zu 10.000 neuen Arbeitsplätzen
Buchtipps: Aus der Verlagsgruppe Hüthig Jehle Rehm GmbH
Mit freundlichen Grüßen
Ihr BVT-Vorstand
Ihre Dagmar Wäscher
Vorsitzende des Bundesverbandes der Transportunternehmen (BVT) e.V.
Steuern: Reisekosten/Verpflegungsmehraufwendungen
Das Bundesministerium für Finanzen (BMF) hat mit einem Schreiben einige Klarstellungen zum Reisekostenrecht veröffentlicht. Es beinhaltet einige Klarstellung und neue Beispiele, ändert aber das am 1.1.2014 in Kraft getretene neue Reisekostenrecht nicht. Das Schreiben erhalten Sie beim BMF.
BVT-Mitglieder werden noch über folgende Themen informiert und können hierzu weitere Informationen anfordern:
* Pauschbeträge Ausland 2015
* Steuerliche Behandlung von Rabatten, die Arbeitnehmer von Dritten erhalten
* Atlas: Umsatzsteuerbefreiung für Ausfuhrlieferungen
* Urteil: Wirksame Übermittlung einer Steuererklärung per Fax
* Mehrwertsteuersätze EU-Staaten
Betriebswirtschaft: Welche Unterlagen 2015 entsorgt werden können
Nutzen Sie den Jahreswechsel, um Belege, Quittungen und Rechnungen, die Sie nicht aufbewahren müssen, zu entsorgen. Dabei sollte nicht alles, was sich über die Jahre angesammelt hat, blindlings weggeworfen werden, denn eine Reihe von Belegen muss für das Finanzamt aufbewahrt werden.
Zu Beginn des Jahres 2015 können folgende Unterlagen entsorgt werden:
* Bücher und Aufzeichnungen mit der letzten Eintragung aus dem Jahr 2004 oder früheren Datums.
* Inventare, die bis 31.12.2004 oder früher aufgestellt worden sind,
* Jahresabschlüsse, Eröffnungsbilanzen und Lageberichte, die bis zum 31.12.2004 oder früher aufgestellt worden sind,
* Handels- bzw. Geschäftsbriefe, die bis zum 31.12.2008 oder früher eingegangen sind bzw. versandt wurden,
* Arbeitszeitnachweise, die bis zum 31.12.2012 wurden und
* Lenk- und Ruhezeitnachweise, die bis zum 31.12.2013 erstellt wurden.
Arbeitsrecht: Jährliche Mitarbeiterunterweisung
Sie müssen Ihre Beschäftigten einmal im Jahr in Bezug auf Sicherheit und Gesundheitsschutz bei der Arbeit unterweisen. Die jährliche Unterweisung müssen Sie dokumentieren, also schriftlich festhalten und von Ihren Beschäftigten unterschreiben lassen. Die BG Verkehr stellt hierzu umfangreiches Material im „Kompendium Arbeitsschutz“ kostenlos zur Verfügung, z. B. die Broschüre „Unterweisen leicht gemacht“ und Unterweisungskarten, die einen Sachverhalt einfach darstellen.
BVT-Mitglieder werden noch über folgende Themen informiert und können hierzu weitere Informationen anfordern:
* Mindestlohninfos
* Mindestlohn Erklärung
* Förderprogramm Ausbildung 2015 ist endlich auf dem Weg
* Förderprogramm Aus- und Weiterbildung - Auszahlungen Förderperiode 2014
* Satzungsänderungen der BG Verkehr genehmigt
* Zuschüsse zu Fahrsicherheitstrainings
* So wehren sich Arbeitgeber gegen unfaire Kommentare
* Fachkräfteengpässe in Unternehmen
Transportrecht: CEMT-Nachweisblätter jetzt auch für kleine Fahrzeuge
Seit dem 1. Januar 2015 gilt die CEMT-Nachweispflicht auch für Kraftfahrzeuge, die sogenannten kleinen Fahrzeuge.
Die Eingangsschwelle für Beförderungen mit CEMT-Genehmigungen wurde bereits zum 1. Januar 2014 auf 3,5 t zGG abgesenkt. Seit Beginn dieses Jahres sind nun auch die speziellen Nachweisblätter für die kleinen Fahrzeuge von mehr als 3,5 bis zu 6 t zulässigem Gesamtgewicht (zGG) und für Anhänger von nicht mehr als 3,5 t zGG erforderlich. Dabei handelt es sich um folgende maßgebliche Formblätter:
a. „Der CEMT-Nachweis der Übereinstimmung mit den technischen und Sicherheitsanforderungen für ein Kraftfahrzeug (Lkw) mit einer technisch zulässigen Gesamtmasse von mehr als 3,5 und nicht mehr als 6 t.“
b. „Der Nachweis der Übereinstimmung eines Anhängers mit einer technisch zulässigen Gesamtmasse von nicht mehr als 3,5 t (einschließlich Sattelanhänger) mit den technischen Sicherheitsanforderungen.“
c. Als Nachweis der technischen Überwachung ist auch für die kleinen Fahrzeuge der für Fahrzeuge über 6 t zGG gültige „CEMT-Nachweis der technischen Überwachung für Kraftfahrzeuge und Anhänger“ zu verwenden.
Die Nachweise a) und b) sind bei den Fahrzeugherstellern und der Nachweis c) bei den technischen berwachungseinrichtungen zu beantragen.
Anmerkung: Diese Änderung resultiert aus dem Wegfall der früheren Freistellung von der Genehmigungspflicht bei grenzüberschreitenden Transporten für die o. g. Fahrzeuge.
BVT-Mitglieder werden noch über folgendes Thema informiert:
* Spediteur ist für Luftfrachtsendungen verantwortlich
Gewerbenachrichten: BMVI legt Sicherheitsstrategie für Güterverkehr- und Logistikwirtschaft vor
Die Parlamentarische Staatssekretärin beim Bundesverkehrsminister und Koordinatorin der Bundesregierung für Güterverkehr und Logistik, Dorothee Bär, hat die Sicherheitsstrategie des Bundesverkehrsministeriums für die Güterverkehrs- und Logistikwirtschaft vorgelegt.
Dorothee Bär: "Deutschland ist eine der stärksten und leistungsfähigsten Volkswirtschaften der Welt. Grundlegende Voraussetzung unseres Wohlstandes ist ein zuverlässiges Güterverkehrsnetz. Unsere Sicherheitsstrategie soll die Sicherheit
und Resilienz (Widerstandsfähigkeit) der kritischen Infrastrukturen im Transportsektor erhöhen und das Risiko- und Krisenmanagement verbessern. Sie bildet den Handlungsrahmen für die Kooperation mit der Wirtschaft und für die
internationale Zusammenarbeit auf dem Gebiet der verkehrsträgerübergreifenden Gefahrenabwehr."
Das Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur (BMVI) ist das erste Verkehrsministerium innerhalb der EU, das ein mit der Wirtschaft erarbeitetes Konzept zum Schutz kritischer Infrastrukturen und der verkehrsträgerübergreifenden
Gefahrenabwehr vorlegt. Die Strategie ist Teil des Aktionsplans Güterverkehr und Logistik zur Stärkung des Logistikstandorts Deutschland. Sie wurde gemeinsam mit Verbänden und Unternehmen der Transportwirtschaft erarbeitet.
Dorothee Bär: "Mit unserer Strategie schaffen wir ein effektives Krisenmanagement, das es uns ermöglicht, im Ernstfall schnell und angemessen zur reagieren. Primäres Ziel ist es, schwerwiegende Unterbrechungen der Güterversorgung und damit verbundene volkswirtschaftliche Schäden zu verhindern."
Gemeinsam mit der Wirtschaft und den Verbänden sollen nun u. a. verkehrsträgerübergreifende Notfall- und Krisenreaktionspläne erarbeitet werden.
Die 28seitige Publikation „Sicherheitsstrategie für Güterverkehr- und Logistikwirtschaft“ erhalten Sie beim BMVI.
Straßenverkehrsrecht: Elektro-Kleintransporter mit Pkw-Führerschein fahren
Das Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur hat eine Ausnahme-Verordnung für Elektrofahrzeuge erlassen.
Danach ist es möglich, elektrisch betriebene Kleintransporter bis zu 4,25 t mit einem Pkw-Führerschein zu fahren. Das Gewicht der Batterie bleibt bei der Bestimmung der Fahrzeugklassen außen vor.
Der Bundesminister für Verkehr und digitale Infrastruktur, Alexander Dobrindt: "Mit der Ausnahme-Verordnung für Elektrofahrzeuge haben wir einen zusätzlichen Anreiz zum Kauf eines umweltfreundlicheren Elektro-Kleintransporters geschaffen. Künftig führt nicht mehr alleine das Gewicht der Batterie dazu, dass eine Lkw-Fahrerlaubnis erworben werden muss. Für Handwerksbetriebe, Paket- und Zustelldienste, wird es attraktiver, sich Elektro-Kleintransporter anzuschaffen". Die Ausnahme-Verordnung ist am 31.12.2014 in Kraft getreten. Sie finden Sie beim Bundesgesetzblatt.
BVT-Mitglieder werden noch über folgende Themen informiert und können hierzu weitere Informationen anfordern:
* Urteil: Halterhaftung bei Unfall mit Hoffahrzeug
* Regelmäßige Führerscheinüberprüfung
Gefahrgut: DIHK veröffentlicht Fragenfundus zur Gefahrgutbeauftragtenprüfung
Der Deutsche Industrie- und Handelskammertag (DIHK) hat den aktualisierten Fragenfundus für die Prüfung der Gefahrgutbeauftragten (Gb) veröffentlicht. Er bildet die Basis für die Erstellung der Fragebögen für die Gb-Prüfung.
In der neuen Fassung sind die ab 1. Januar 2015 geltenden Vorschriften bereits berücksichtigt. Der Fundus umfasst insgesamt 164 Seiten.
Sie erhalten den Fragenfundus beim DIHK.
BVT-Mitglieder werden noch über folgendes Thema informiert und können hierzu weitere Informationen anfordern:
* ADR-Änderungen 2015
International: Verwendung des Carnet TIR für Russland verlängert
Der Russische Föderale Zolldienst (FCS RF) hat mit Schreiben vom 25.11.2014 die erneute Verlängerung der Bürgschaftsvereinbarung mit dem nationalen russischen Verband im TIR-Verfahren über den 30.11.2014 hinaus, jetzt bis 28.02.2015, bekannt gegeben.
Unternehmen, die beabsichtigen, Warentransporte im Rahmen des TIR-Versandes in die Russische Föderation urchzuführen,
sollten sich vorab bei den regional zuständigen russischen Zolldienststellen, über die nachstehend aufgeführten Internetseiten und ggf. bei den national bürgenden Verbänden AIST e. V. und BGL e. V. über die russischen Vorgaben informieren:
* International Road Transport Union (http://www.iru.org/)
* Federal Customs Service of Russia (http://www.russian-customs.org/index.html)
* Europäische Kommission (http://ec.europa.eu/taxation_customs/index_de.htm)
BVT-Mitglieder werden noch über folgendes Thema informiert und können weitere Informationen anfordern:
* Italienische Lkw-Fahrverbote 2015
* Litauen: Emissionsabhängige Mautgebühren seit Jahresbeginn
* Ungarn: EKAER-System
* Bulgarien/Türkei: Grenzübergang Kapitan Andreevo
Kurier-Express-Paketdienste: Deutsche Post DHL plant Schaffung von bis zu 10.000 neuen Arbeitsplätzen
Die Deutsche Post DHL wird in den kommenden Jahren mehrere Tausend neue Arbeitsplätze in Deutschland schaffen. Bis 2020 rechnet der Konzern aufgrund des nachhaltig anhaltenden Wachstums im Paketgeschäft mit einem Mehrbedarf an Arbeitskräften im Umfang von bis zu 10.000 neuen Stellen im Bereich der Paketzustellung. Bis 2025 könnten es sogar 20.000 neue Arbeitsplätze sein. Zur betrieblichen Umsetzung werden dazu neue Gesellschaften unter dem Namen DHL Delivery GmbH für die Paketzustellung gegründet, die in den kommenden Wochen und Monaten geeignete Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter einstellen werden.
Die Beschäftigung in den neuen Gesellschaften erfolgt zu den jeweils regional geltenden tariflichen Bedingungen der Speditions- und Logistikbranche, die von den Arbeitgeberverbänden der Branche mit der Gewerkschaft ver.di ausgehandelt wurden und deutlich über dem Mindestlohn liegen.
Zu den ersten Regionen, in denen die neuen Gesellschaften bestimmte Bezirke für die Paketzustellung übernehmen werden, gehören unter anderem Rostock, Berlin, Hamburg, Bremen, Frankfurt/Main, Wiesbaden, Nürnberg und Karlsruhe.
BVT-Mitglieder werden noch über folgende Themen informiert:
* Hermes nimmt Preisanpassung im Paketgeschäft vor
* Flottenmarkt Transporter in den EU-5 Märkten mit zweistelligem Wachstum
Buchtipps: Aus der Verlagsgruppe Hüthig Jehle Rehm GmbH
Das nachfolgend vorgestellte Buch ist in der Verlagsgruppe Hüthig Jehle Rehm GmbH erschienen und können direkt über die Webseite www.ecomed-storck.de bestellt werden.
ADR 2015
In der 30. Auflage setzen der Verlag ecomed SICHERHEIT und die Autoren Klaus Ridder und Jörg Holzhäuser die Tradition fort, das komplette ADR-Vorschriftenwerk (mit RSEB) als handliches, anwenderfreundliches und kostengünstiges Buch herauszugeben.
Die besondere Anwenderfreundlichkeit des Buches zeigt sich in vielfältiger Form: Im „ADR 2015“ ist durch zahlreiche Randverweise auf relevante Fundstellen auch in anderen Gefahrgutvorschriften hingewiesen, die z. B. Erleichterungen, Ausnahmen etc. enthalten. Der Anwender erfährt dadurch sofort, ob für den betreffenden Gefahrguttransport eine Erleichterung möglich ist. Zeitraubende Recherchen in den Vorschriften, im Internet oder im Verkehrsblatt werden dadurch überflüssig. Mit den praktischen Kleberegistern lassen sich Kapitel individuell und unkompliziert kenntlich machen. Somit weiß der Benutzer schon vor dem Aufschlagen des Buches, wo sich seine gesuchten Inhalte befinden. Und für alles, was nicht markiert wurde, gibt es das rund 70 Seiten starke Stichwortverzeichnis. Damit ist man ganz schnell an der richtigen Stelle im Text, und wichtige Bestimmungen können kurz vor dem Gefahrguttransport noch einmal nachgeschlagen werden.
An der Gefahrgutliste (Tabelle A) zeigen zusätzliche Verlags-Hinweise, welche Gefahrgüter den Regelungen über Fahrwegbestimmung und Fahrwegverlagerung nach GGVSEB oder den Sicherungsvorschriften nach Kapitel 1.10 (Güter mit hohem Gefahrenpotential) unterliegen können. Redaktionelle Überschriften an allen Gliederungsnummern sorgen für Übersichtlichkeit. Das „ADR 2015“ von ecomed zeigt die wichtigen Änderungen gegenüber 2013 für die verschiedenen Verantwortlichen bei der Gefahrgutbeförderung. So hat jeder Absender, Verlader, Befüller, Empfänger usw. die für ihn relevanten Änderungen schnell und sicher im Blick.
Ridder / Holzhäuser, 2014, Softcover, 1.700 Seiten, Einzelpreis 46 €.