BVT-Newsletter 7/2011
Sehr geehrte Damen und Herren,
Sie erhalten hiermit den BVT-Newsletter - das umfangreichere BVT-Info ist exklusiv für Mitglieder des BVT.
Steuern: Jahresergebnis der steuerlichen Betriebsprüfung für das Jahr 2010
Betriebswirtschaft: Vorträge des Betriebsprüfdienstes
Arbeitsrecht: Berufskraftfahrer-Qualifikations-Gesetz Änderungen und geklärte Fragen
Transportrecht: HGB-Frachtrechtänderungen geplant
Gewerbenachrichten: Kontrollquote bei der Mauterhebung wird erfüllt
Straßenverkehrsrecht: Ladungssicherungskontrollen weiterhin nach der DIN EN 12195-1:2003
EDV/Internet: Echzeit-Verkehrsinformationen in 13 weiteren Ländern
International: EU will wieder Grenzkontrollen zulassen
Kurier-Express-Paketdienste: DPD übernimmt Transportvermittler iloxx
Buchtipps: Aus dem Heinrich-Vogel Verlag
Mit freundlichen Grüßen
Ihr BVT-Vorstand
Ihre Dagmar Wäscher
Vorsitzende des Bundesverbandes der Transportunternehmen (BVT) e.V.
Steuern: Jahresergebnis der steuerlichen Betriebsprüfung für das Jahr 2010
Nach den statistischen Aufzeichnungen der obersten Finanzbehörden der Länder haben die Betriebsprüfungen im Jahr 2010 zu Mehrsteuern und Zinsen von rund 16,8 Mrd. Euro geführt. Es handelt sich um Ergebnisse von Prüfungen bei gewerblichen Unternehmen, freiberuflich Tätigen, land- und forstwirtschaftlichen Betrieben aller Größenordnungen sowie bei Bauherrengemeinschaften, Verlustzuweisungsgesellschaften und sonstigen Steuerpflichtigen. Ergebnisse der Lohnsteueraußenprüfung, der Umsatzsteuer-Sonderprüfung und der Steuerfahndungsdienste sind in diesen Mehrergebnissen nicht enthalten.
Eine Übersicht über die Ergebnisse finden Sie unter
www.bundesfinanzministerium.de/nn_308/DE/Wirtschaft__und__Verwaltung/Steuern/Veroeffentlichungen__zu__Steuerarten/Betriebspruefung/008__a,templateId=raw,property=publicationFile.pdf
BVT-Mitglieder werden noch über folgende Themen informiert und können hierzu weitere Informationen anfordern:
* Neuer Vordruck für die Umsatzsteuer-Voranmeldung
* Urteil: Zinsbeginn bei Auflösung des Investitionsabzugsbetrages
* Urteil: Zivilprozesskosten als außergewöhnliche Belastungen abziehbar
* Jede fünfte Kommune will 2011 die Gewerbesteuer erhöhenDas
Betriebswirtschaft: Vorträge des Betriebsprüfdienstes
Der Betriebsprüfdienst der Deutschen Rentenversicherung Bund führt bundesweit Vortragsveranstaltungen zu betriebsprüfungsrelevanten Themen durch. Folgende Schwerpunktthemen werden angeboten:
* Betriebsprüfung durch die Rentenversicherungsträger
* Besonderheiten bei geringfügig entlohnten und kurzfristigen Beschäftigungen
* Saisonarbeitskräfte
* Beitragsberechnung aus geschuldetem Arbeitsentgelt
* Aufzeichnungspflichten
* Beitragsrechtliche Auswirkungen der betrieblichen Altersvorsorge
* Schüler / Studenten / Praktikanten
* Prüfung der Unfallumlage
* Sozialausgleich
Die Vortragstermine bis Ende des Jahres 2011 sind nun veröffentlicht. Sie finden die kostenlosen Vortragsveranstaltungen der Deutschen Rentenversicherung im Internet unter www.deutsche-rentenversicherung.de. Auf der rechten Seite unter "Top Links" / "Arbeitgeber & Steuerberater" / "Publikationen, Vorträge und Termine" / Vorträge und Termine. Dort wählen Sie das Bundesland, in dem Sie eine Veranstaltung besuchen möchten, und finden alle wichtigen Veranstaltungsdaten.
BVT-Mitglieder werden noch über folgende Themen informiert:
* Bundesrat blockiert Entscheidung zu elektronischen Rechnungen
* Versendung von Fragebögen vor Beginn der Betriebsprüfung
Arbeitsrecht: Berufskraftfahrer-Qualifikations-Gesetz Änderungen und geklärte Fragen
Die wichtigste Änderung beim Berufskraftfahrer-Qualifikations-Gesetz betrifft die sogenannte Besitzstandsregelung. Demnach ist nun sichergestellt, dass Berufskraftfahrern im Falle eines Entzugs, Verzichts oder Ablaufs der Geltungsdauer der Fahrererlaubnis weiterhin die benötigte Grundqualifikation unterstellt wird. Die Ergänzung von § 3 betrifft auch Fahrer, die bereits vor den jeweiligen Stichtagen ihre Fahrerlaubnisse besaßen. Das Thema Besitzstandregelung ist damit bundeseinheitlich geregelt und zieht gleichzeitig auch eine Gleichstellung auf der europäischen Ebene nach sich.
An anderer Stelle wurde der Anwendungsbereich insofern erweitert, dass das Gesetz nun auch auf nichtgewerbliche Beförderungen, die nicht privaten Zwecken dienen, anzuwenden ist. Das heißt im Klartext, dass ab sofort Fahrer von kommunalen Eigenbetrieben, Anstalten, Körperschaften oder Stiftungen öffentlichen Rechts, offiziell unter das BKrFQG fallen.
Den neuen Gesetzestext erhalten Sie auf dem üblichen Weg oder unter http:www.gesetze-im-internet.de/bundesrecht/bkrfqg/gesamt.pdf.
Wie bei bereits im letzten Info mitgeteilt, bestehen Erlasse in Nordrhein-Westfalen und Niedersachsen (weitere sind bis jetzt nicht bekannt), dass Fahrer sich auch ohne Nachweis der Weiterbildung bereits gebührenpflichtig die Schüsselzahl 95 im Führerschein eintragen lassen können. Dies ist insbesondere für Fahrer im grenzüberschreitenden Verkehr wichtig, weil es in einigen Ländern wegen des Fehlens der Schlüsselnummer zu Komplikationen gekommen ist. Allerdings erfolgt die Eintragung der 95 ohne Weiterbildungsnachweis nur befristet:
* Für D-Klassen gilt das Datum 09.09.2013 bzw. bei Gleichlauf mit der Befristung der Fahrerlaubnis volle 5 Jahre bis längstens 09.09.2015, wenn die Gültigkeit der Fahrerlaubnis zwischen dem 10.09.2013 und dem 09.09.2015 ausläuft.
* Für C-Klassen gilt das Datum 09.09.2014 bzw. bei Gleichlauf mit der Befristung der Fahrerlaubnis volle 5 Jahre bis spätestens 09.09.2016, wenn die Gültigkeit der Fahrerlaubnis zwischen dem 10.09.2014 und dem 09.09.2016 ausläuft.
Außerdem hat der Bund-Länder-Arbeitskreis für Verkehr neue Beschlüsse bezüglich der Berufskraftfahrer-Qualifikation gefasst.
* Fahrer können sich entweder im Inland oder am Ort der Hauptbeschäftigung innerhalb der EU oder des EWR weiterbilden.
Eine Weiterbildung in Drittstaaten dagegen kann nicht anerkannt werden. Außerdem ist eine Weiterbildung nach deutschem
Recht in Fremdsprachen nicht zulässig.
* Die Ausbildung zum Berufskraftfahrer nach dem Berufsbildungsgesetz (BBiG) gilt gleichzeitig als Grundqualifikation für den
Personen- und Güterverkehr. Eine Umsteigerausbildung und -Prüfung sei nicht mehr erforderlich.
* Eine Ausbildung zur Fachkraft im Fahrbetrieb ist als Grundqualifikation nur für den Personenverkehr anzuerkennen. Das heißt,
Fahrer müssen eine Umsteigerschulung und -Prüfung absolvieren, um auf die C-Klasse zu erweitern.
BVT-Mitglieder werden noch über folgende Themen informiert und können hierzu weitere Informationen anfordern:
* ELENA-Verfahren wird eingestellt – nicht ELStAM
* Neuerungen zur Ruhezeit gemäß der Verordnung 561/2006
* Elektronische Entgeltbescheinigung ist seit 1. Juli Pflicht
* Urteil: Kein Kündigungszugang am Tag des Einwurfs
* Gefährliche Sportarten und Entgeltfortzahlung
* 1.981 Jahre Freiheitsstrafen wegen Schwarzarbeit
* Länder wollen Bekämpfung der Schwarzarbeit verbessern
* Pfändungsfreigrenzen zum 1. Juli deutlich erhöht
Transportrecht: HGB-Frachtrechtänderungen geplant
Kernstück eines Referentenentwurfs ist die Reform des Seehandelsrechts durch eine Neufassung des Fünften Buches des Handelsgesetzbuchs. Außerdem sieht der Entwurf eine Änderung des Rechts der Personenbeförderung in der See- und Binnenschifffahrt, des allgemeinen Transportrechts sowie des sonstigen Binnenschifffahrtsrechts vor.
Im allgemeinen Transportrecht sollen insbesondere folgende Änderungen vorgenommen werden:
* Die bisherige Verjährungsfrist von einem Jahr oder, bei schwerem Verschulden, von drei Jahren, soll durch eine einheitliche
Verjährungsfrist von zwei Jahren ersetzt werden.
* Die Vertragsfreiheit soll erweitert und die Möglichkeit eröffnet werden, eine Haftung des Frachtführers zu vereinbaren.
* Es soll eine Rechtsgrundlage für die Verwendung elektronischer Beförderungsdokumente (Frachtbrief, Ladeschein, Lagerschein)
geschaffen werden.
Den Gesetzentwurf erhalten Sie unter www.bmj.de/SharedDocs/Downloads/DE/pdfs.
BVT-Mitglieder werden noch über folgende Themen informiert und können hierzu weitere Informationen anfordern:
* Änderungen Güterkraftverkehrsgesetz
* Urteil: Ladungsklau – Wer haftet?
* Benachteilungsklausel bei Möbeltransport unwirksam
Gewerbenachrichten: Kontrollquote bei der Mauterhebung wird erfüllt
Die Kontrollquote von 10 % bei der Mauterhebung auf bundesdeutschen Autobahnen und Bundesfernstraßen ist im Jahr 2010 erfüllt. Dies erklärt die Bundesregierung in ihrer Antwort auf eine Kleine Anfrage der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen. Im Rahmen der automatischen Kontrolle würden die Mautkontrollbrücken über das gesamte Bundesgebiet rollierend in den Kontrollmodus geschaltet, heißt es weiter. Konkrete Zahlen gemäß einem vorgegebenen Muster könnten dabei nicht genannt werden.
Der Einsatz von Kontrollbrücken erfolge grundsätzlich in Anpassung an die Erkenntnisse, die über das Verhalten von Nichtzahlern gewonnen würden. Es sei gewährleistet, dass immer so viele Kontrollbrücken sowohl zur Tages- als auch zur Nachtzeit aktiviert seien, wie dieses zur Durchsetzung der Gebührenpflicht erforderlich sei, schreibt die Regierung.
Die Regierungsantwort erhalten Sie auf den üblichen Weg oder unter http: //dipbt.bundestag.de/dip21/btd/17/061/1706181.pdf.
BVT-Mitglieder werden noch über folgendes Thema informiert:
* LKW-Maut auf vierspurigen Bundesstraßen wohl erst 2012
Straßenverkehrsrecht: Ladungssicherungskontrollen weiterhin nach der DIN EN 12195-1:2003
Wie der Königsberger Ladungssicherungskreis e. V. (KLSK) mitteilt, haben die Verkehrsreferenten der Bundesländer bezüglich der Ladungssicherungsvorschriften eine klare Entscheidung getroffen. In Deutschland wird weiterhin einheitlich nach der DIN EN 12195-1:2003 - also auf Basis der VDI Richtlinie 2700 ff - kontrolliert. Dieser Beschluss ist für alle Kontrollbehörden der Länder sowie das BAG bindend. Nach der kürzlich veröffentlichten Norm DIN EN 12195-1:2010 gab es Verunsicherung darüber, welche Norm zukünftig gültig ist. Dieser Beschluss der Arbeitsgruppe der Verkehrsreferenten für verkehrspolizeiliche Angelegenheiten der Landesinnenministerien der Bundesländer sorgt für Klarheit.
BVT-Mitglieder werden noch über folgende Themen informiert und können hierzu weitere Information anfordern:
* Urteil: Lkw-Fahrer müssen nicht kürzesten Weg aus Streckenverbot wählen
* BASt-Jahresbericht 2009/2010 liegt vor
* Moderate Lkw-Längenanpassung gefordert
EDV/Internet: Echzeit-Verkehrsinformationen in 13 weiteren Ländern
Seit 14. Juli 2011 können Nutzer in Deutschland, Österreich und der Schweiz auf Verkehrsinformationen in Google Maps zugreifen. Das geht natürlich auch auf Google Maps für Handys, auf Android-Geräten und auf Maps auf iOS-Geräten. Abgedeckt sind alle Schnellstraßen und Autobahnen sowie die Hauptverkehrsadern in großen Städten.
Zu den neuen Funktionen gehören die Live-Verkehrsinfo-Ebene auf Google Maps und Google Maps für Handys sowie Umleitungsempfehlungen für Google Maps Navigation. Ab sofort kann man so Staus vermeiden. Denn wer das Verkehrsaufkommen an bestimmten Wochentagen und Uhrzeiten kennt, kann seine Fahrtroute besser planen. Anhand unterschiedlicher Farben könnt ist zu erkennen, mit welcher Geschwindigkeit sich der Verkehr vorwärtsbewegt: rot/schwarz signalisiert Stop & Go, rot signalisiert zäh fließenden Verkehr, gelb zeigt hohes Verkehrsaufkommen und grün – wie erwartet – freie Fahrt!
Um die Live-Verkehrsinformationen für bestimmte Regionen auf Google Maps zu erhalten, muss nur die Verkehrsebene über das entsprechende Widget in der rechten oberen Ecke der Karte ausgewählt werden. Die Verkehrsinformationen sind ebenfalls über das Ebenen-Menü in Google Maps für Android-Handys sowie auf Maps auf iOS-Geräte verfügbar.
International: EU will wieder Grenzkontrollen zulassen
Als Mittel gegen illegale Einwanderung wollen die Staats- und Regierungschefs der EU wieder begrenzt Grenzkontrollen zulassen. Infolge des Flüchtlingsstroms aus Nordafrika sind die 27 EU-Staaten bereit, in Ausnahmefällen örtlich und zeitlich begrenzte Kontrollen zu erlauben. Das geht aus laut Nachrichtenagentur dpa dem Entwurf der Abschlusserklärung des Brüsseler Gipfels hervor. Darin wird die EU-Kommission aufgefordert, bis September einen Vorschlag auszuarbeiten, ob und wie der Schengen-Vertrag über das Reisen ohne Grenzkontrollen dafür verändert werden kann. Dabei macht der Gipfel enge Vorgaben und betont das Prinzip der Reisefreiheit.
Kontrollen sollen nur örtlich und zeitlich begrenzt erfolgen, heißt es in dem Entwurf für die Abschlusserklärung. Sie seien nur erlaubt „in wahrhaft kritischen Situationen, in denen ein Mitgliedstaat nicht mehr in der Lage ist, seine Verpflichtungen gemäß den Schengen-Vorschriften in Bezug auf die Verhütung der illegalen Einwanderung von Angehörigen von Drittstaaten zu erfüllen", heißt es im Text der Erklärung. Es müsse „hohen Druck" an den Grenzen geben; dies sei zum Beispiel der Fall bei negativen Folgen für andere Schengen-Staaten.
BVT-Mitglieder werden noch über folgendes Thema informiert und können weitere Informationen anfordern:
* Spanien setzt Tempolimit wieder hoch
* England: Umweltzone London
* Italien: Zusätzliche Fahrverbote in der Provinz Bozen
* Ungarn: Kontrollen der Abmessungen und Gewichte
Kurier-Express-Paketdienste: DPD übernimmt Transportvermittler iloxxT
Die Nummer zwei der Paket- und Expressdienstleister in Deutschland, DPD, gibt bekannt, die in Nürnberg ansässige iloxx AG gekauft zu haben. Das Unternehmen mit Sitz in Nürnberg bietet über ein selbst entwickeltes Versandportal eine breite Palette von Versanddienstleistungen, von der Zustellung standardisierter Pakete bis zum spezialisierten Versand von empfindlichen und sperrigen Gütern. Über das firmeneigene Internetportal können sämtliche Versanddienstleistungen als One-Stop-Shop Lösung einfach und kosteneffizient abgerufen werden.
Im Geschäftsjahr 2010 erzielte das Unternehmen einen Rekordumsatz von 29,4 Millionen Euro und steigerte damit seinen Umsatz gegenüber dem Vorjahr um 15 Prozent. Den größten Anteil am Umsatz machte mit ca. 75 Prozent das B2C-Geschäft aus. In den Bereichen Paketversand und Speditionstransport wurden 2010 über 4 Millionen Sendungen transportiert.
BVT-Mitglieder werden noch über folgende Themen informiert und können hierzu weitere Informationen anfordern:
* Der sicherheits-optimierte Transporter
* bringmirbio.de liefert dank DPD pünktlich und frisch
* Deutsche Post klagt gegen Bundesnetzagentur
* Schlechte Noten für Partneragenturen der Post
Buchtipps: Aus dem Heinrich-Vogel Verlag
Die nachfolgend vorgestellten Bücher sind im Heinrich-Vogel-Verlag erschienen und können direkt über die Homepage www.heinrich-vogel-shop.de bestellt werden.
IHK-Fragenfundus und Lösungen für Gefahrgutbeauftragte
Der Verlag Heinrich Vogel hat den Prüfungstest für den Gefahrgutbeauftragten überarbeitet und auf den aktuellen Rechtsstand gebracht. Der Band enthält die offiziellen IHK-Prüfungsfragen. Der „Gefahrgutbeauftragten Prüfungstest“ ermöglicht die optimale Vorbereitung für die Prüfung vor der IHK, denn er enthält über 1200 Fragen zu allen Verkehrsträgern mit Lösungen, Rechtsquellen und Erläuterungen.
Mit der Neuauflage wurde das gesamte Werk überarbeitet und auf den aktuellen Rechtsstand gebracht. Es ist auch bei der innerbetrieblichen Schulung eine wertvolle Unterstützung.
Dein Recht im Job – Neuer Ratgeber für Berufskraftfahrer
Der Verlag Heinrich Vogel hat einen Ratgeber für Berufskraftfahrer herausgegeben, der 100 wichtige Fragen zum Arbeitsrecht beantwortet. Von der Bewerbungsphase über das bestehende Arbeitsverhältnis bis zur Kündigung werden die wichtigsten Sachverhalte verständlich erklärt. Thematisiert werden u. a.: Die Bewerbungsphase, Arbeitsvertrag und Probezeit, befristete Arbeitsverhältnisse und Zeitarbeit, Überwachung am Arbeitsplatz, Arbeitszeit, Lenk- und Ruhezeit, Gehalt und Leistungen, Urlaub, Krankheit, Haftung, Abmahnung, Beendigung des Arbeitsverhältnisses sowie das Arbeitszeugnis.
Wer muss für Schäden am Fahrzeug aufkommen? Darf der Chef Informationen im Internet über mich sammeln? Werden Überstunden bezahlt? Wie verhalte ich mich bei einer Abmahnung? Diese und andere Fragen sind es, mit denen Lkw- und Busfahrer in ihrem Beruf konfrontiert werden können.